Kommunalwahl am 13. September 2026
Sonntag, den 13. September 2026
findet in der Zeit von
08:00 bis 18:00 Uhr
die Kommunalwahl statt.

Wahllokal
Dorfgemeinschaftshaus (DGH)
Hannoversche Str. 30
30952 Ihme-Roloven
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie
Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.
weitere Informationen erhalten Sie im Digitalen Rathaus der Stadt Ronnenberg.
Am 13. September 2026 findet die nächste Kommunalwahl in Niedersachsen statt,
In der Stadt Ronnenberg werden der Stadtrat, die Ortsräte für eine Wahlperiode von fünf Jahren sowie die Bürgermeisterin/der Bürgermeister für eine achtjährige Amtszeit neu gewählt. Zudem können Bürgerinnen und Bürger die Regionsversammlung sowie die Regionspräsidentin/den Regionspräsidenten der Region Hannover neu wählen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
weitere Informationen erhalten Sie im Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Woher weiß ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?
- Wer im Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen ist, bekommt in der Regel eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post zugestellt. Diese sollten Ihnen bis spätestens (Termin ist noch nicht bekannt) zugegangen sein.
- Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht in die Wählerverzeichnisse nehmen. So können Sie feststellen, ob Sie dennoch in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Selten kann es vorkommen, dass eine wahlberechtigte Person aufgrund eines Fehlers nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Dieser Fehler kann dann innerhalb der Einsichtnahmefrist behoben werden.
- Wo kann ich wählen?
Im Stadtgebiet Ronnenberg gibt es insgesamt 26 Wahllokale. Auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigungskarte steht der Name und die Anschrift des Wahllokals für Ihren Wahlbezirk. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss den Personalausweis oder Pass vorlegen. Dann prüft der Wahlvorstand, ob der Name im Wählerverzeichnis steht. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Wahllokal am Wahltag aufzusuchen, können Sie die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragen. - Briefwahl?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte dient als Briefwahlantrag und kann sofort ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt. Sollen die Unterlagen von einer anderen Person für Sie im Rathaus abgeholt werden, muss unbedingt die Vollmacht auf der Rückseite der Karte ausgefüllt und unterschrieben werden. Es ist auch möglich, dass Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten die Briefwahl im Rathaus durchführen. Hierzu müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis vorzeigen.