
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Sonntag, den 23.02.2025
findet in der Zeit von
08:00 bis 18:00 Uhr
die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahllokal
Dorfgemeinschaftshaus (DGH)
Hannoversche Str. 30
30952 Ihme-Roloven
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie
Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.
weitere Informationen erhalten Sie im Digitalen Rathaus der Stadt Ronnenberg.
Bei der Bundestagswahl ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt.
Unter bestimmten Umständen dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, abstimmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Die Bundestagswahl ermöglicht es wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die Abgeordneten des Bundestags zu wählen. Dabei hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen:
- Erste Stimme: Wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
- Zweite Stimme: Wählen Sie eine Partei.
Weitere Informationen finden Sie – u. a. auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Woher weiß ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?
- Wer im Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen ist, bekommt in der Regel eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post zugestellt. Diese sollten Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugegangen sein.
- Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht in die Wählerverzeichnisse nehmen. So können Sie feststellen, ob Sie dennoch in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Selten kann es vorkommen, dass eine wahlberechtigte Person aufgrund eines Fehlers nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Dieser Fehler kann dann innerhalb der Einsichtnahmefrist behoben werden.
- Wo kann ich wählen?
Im Stadtgebiet Ronnenberg gibt es insgesamt 26 Wahllokale. Auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigungskarte steht der Name und die Anschrift des Wahllokals für Ihren Wahlbezirk. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss den Personalausweis oder Pass vorlegen. Dann prüft der Wahlvorstand, ob der Name im Wählerverzeichnis steht. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Wahllokal am Wahltag aufzusuchen, können Sie die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragen. - Briefwahl?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte dient als Briefwahlantrag und kann sofort ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt. Sollen die Unterlagen von einer anderen Person für Sie im Rathaus abgeholt werden, muss unbedingt die Vollmacht auf der Rückseite der Karte ausgefüllt und unterschrieben werden. Es ist auch möglich, dass Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten die Briefwahl im Rathaus durchführen. Hierzu müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis vorzeigen.
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