Europawahl 2024

Europawahl 2024

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Sonntag, den 09.06.2024

findet in der Zeit von 

08:00 bis 18:00 Uhr 

die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Wahllokal
Dorfgemeinschaftshaus (DGH)
Hannoversche Str. 30
30952 Ihme-Roloven

Wahlen sind die Grundlage der Demokratie.

Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.

weitere Informationen erhalten Sie im Digitalen Rathaus der Stadt Ronnenberg.

Wahlberechtigt ist, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (erstmals zur Wahl 2024 wird das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist,
  • am Wahltage seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Weitere Informationen finden Sie – u. a. hierzu – beispielsweise auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

  • Woher weiß ich, ob ich in die Wählerverzeichnisse eingetragen bin?
    Wer im Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl eingetragen ist, bekommt in der Regel eine Wahlbenachrichtigungskarte  per Post zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, Einsicht in die Wählerverzeichnisse nehmen. So können Sie feststellen, ob Sie dennoch in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Selten kann es vorkommen, dass eine wahlberechtigte Person aufgrund eines Fehlers nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Dieser Fehler kann dann innerhalb der Einsichtnahmefrist behoben werden.
  • Wo kann ich wählen?
    Im Stadtgebiet Ronnenberg gibt es insgesamt 26 Wahllokale. Auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigungskarte steht der Name und die Anschrift des Wahllokals für Ihren Wahlbezirk. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss den Personalausweis oder Pass vorlegen. Dann prüft der Wahlvorstand, ob der Name im Wählerverzeichnis steht. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Wahllokal am Wahltag aufzusuchen, können Sie die Zusendung von  Briefwahlunterlagen beantragen.
  • Briefwahl?
    Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte dient als Briefwahlantrag und kann sofort ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt. Sollen die Unterlagen von einer anderen Person für Sie im Rathaus abgeholt werden, muss unbedingt die Vollmacht auf der Rückseite der Karte ausgefüllt und unterschrieben werden. Es ist auch möglich, dass Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten die Briefwahl im Rathaus durchführen. Hierzu müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und Ihren Personalausweis vorzeigen.

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Date And Time

09-06-24 @ 08:00
 

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